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Die Teilnahme an der 5. Reisebörse Nürnberg, 5. Reisebörse Regensburg, 2. Reisebörse Köln, 1. Reisebörse Chemnitz, 6. Reisebörse Potsdam, 4. Reisebörse Mülheim, 2. Reisebörse Hamburg, 3. Reisebörse Bad Oeynhausen, 3. Reisebörse Jena, 1. Reisebörse Dessau, 7. Reisebörse Bremen, 8. Reisebörse Leipzig, 4. Reisebörse Erfurt und der 2. Reisebörse Leonberg ist in schriftlicher und rechtsverbindlicher Form beim Veranstalter zu beantragen. Mit Einsendung der unterzeichneten Anmeldung und der Überweisung einer Anzahlung von 300,- Euro zzgl. MwSt. pro Reisemesse erkennt der Aussteller die Teilnahmebedingungen, die gültigen Preise sowie die technischen Richtlinien des Veranstalters an. Erst mit der fristgemäßen Anzahlung und respektivem Zahlungseingang beim Veranstalter kommt das Vertragsangebot vom Aussteller zustande, falls der Veranstalter nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht. Ohne eine fristgemäße Anzahlung zeitgleich zur Anmeldung sowie eine fristgemäße Restzahlung kann der Veranstalter die Ausstellungsfläche an andere Interessenten vergeben. Tritt der Aussteller nach Vertragsabschluss bis zum 31. Juli 2010 (5. Reisebörse Nürnberg und Regensburg sowie 2. Reisebörse Köln), 31. August (1. Reisebörse Chemnitz), 31. Oktober 2010 (6. Reisebörse Potsdam, 4. Reisebörse Mülheim und 2. Reisebörse Hamburg), 30. November 2010 (3. Reisebörse Bad Oeynhausen, 3. Reisebörse Jena, 1. Reisebörse Dessau und 7. Reisebörse Bremen) sowie 31. Dezember 2010 (8. Reisebörse Leipzig, 4. Reisebörse Erfurt und 2. Reisebörse Leonberg) zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr von 300,- Euro zuzüglich MwSt. pro Rücktritt fällig. Bei einem Rücktritt nach diesen Terminen hat der Aussteller auch die volle Miete pro Reisemesse zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Der Rücktritt muss jeweils schriftlich erklärt werden. Als Neuvermietung durch den Veranstalter gilt nicht, wenn aus optischen Gründen die vom zurückgetretenen Aussteller nicht genutzte Fläche einem anderen Aussteller zugeteilt wird, ohne dass der Veranstalter weitere Einnahmen aus einer Neuvermietung des der umgesetzten Firma vorher zugeteilten Platzes erzielt. Wenn eine Reisemesse aus wichtigem Grund zeitlich oder räumlich verlegt werden muss, so gilt die Anmeldung des Ausstellers auch für den neuen Termin, neuen Ort oder zu den neuen Bedingungen, falls der entsprechenden schriftlichen Mitteilung des Veranstalters durch den Aussteller nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wird. Kann der Veranstalter aufgrund eines Umstandes, den weder er noch der Aussteller zu vertreten haben, eine der Reisemessen nicht durchführen, so entfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Standmiete. Kann die begonnene Reisemesse aufgrund höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß weitergeführt werden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.
Die Mindestteilnahmegebühr beträgt 950,- Euro zzgl. MwSt. bei einer Standfläche von 6 m² zur individuellen Gestaltung. Für einen Komplettstand gleicher Größe inklusive 3 m Rückwand (OCTANORM-Standsystem), 1 Counter mit Sitzhocker sowie eine mit Moltontuch überdeckte Tischfläche, 1 Stuhl und Standbeschriftung werden 1150,- Euro zzgl. MwSt. berechnet. Die kleinste Standeinheit ist ein 4 m² Komplettstand für 800,- Euro zzgl. MwSt. Preise für größere Flächen stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung bzw. finden Sie im Internet unter www.reiseboersen.de. Eine zusätzliche Stromversorgung wird pauschal mit 50,- Euro zzgl. MwSt. pro Anschluss und inklusive Verbrauch berechnet. Eine zusätzliche Rückwandbeleuchtung für einen Komplettstand kostet 100,- Euro zzgl. MwSt. Für die Teilnahme am Ausstellerabend wird ein Entgelt von 15,- Euro zzgl. MwSt. erhoben. Bei gleichzeitiger Buchung von zwei Reisemessen im Kalenderjahr wird ein Nachlass von 5 % auf die zweite Messe gewährt. Bei Buchung von drei oder mehr Reisemessen gewähren wir auf die dritte und jede weitere Messe einen Nachlass von 10 % auf die Standgebühren der jeweiligen Messe. Mengenrabatte werden nur bei Einhaltung aller Zahlungsziele gewährt und entfallen bei der ersten Mahnung.
Im Mietpreis sind inbegriffen: allgemeine Beleuchtung, Beheizung, allgemeine Bewachung der Veranstaltungsräumlichkeiten, Druck von allgemeinen Reisemesse-Informationen für Besucher, ein attraktives Rahmenprogramm, allgemeine Bewerbung der Veranstaltung, u. a. über Presse und Funk mit Annoncen und redaktioneller Information, Postwurfsendungen, Plakataufstellern, technische Unkosten zur Vorbereitung und Durchführung der Reisemesse, etc. Für eine zusätzliche Bewerbung und Darstellung Ihrer Firma oder Institution sowie Ihrer Produkte werden den Ausstellern verschiedene attraktive Möglichkeiten vor und während der Reisemessen mit der Tagespresse, Sonderdrucken, Rundfunksendungen und Fernsehberichterstattung geschaffen. Nähere Informationen erhalten Sie spätestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
Für die Restzahlung gelten folgende Termine: Restzahlung für die 5. Reisebörse Nürnberg, die 5. Reisebörse Regensburg und die 2. Reisebörse Köln bis zum 31. Juli 2010, für die 1. Reisebörse Chemnitz bis zum 31. August 2010, für die 6. Reisebörse Potsdam, die 4. Reisebörse Mülheim und die 2. Reisebörse Hamburg bis zum 31. Oktober 2010, für die 3. Reisebörse Bad Oeynhausen, die 3. Reisebörse Jena, die 1. Reisebörse Dessau und die 7. Reisebörse Bremen bis zum 30. November 2010 sowie für die 8. Reisebörse Leipzig, die 4. Reisebörse Erfurt und die 2. Reisebörse Leonberg bis zum 31. Dezember 2010.
Sollte eine direkte Teilnahme an unseren Reisebörsen nicht möglich sein, so bieten wir die Auslage von 300 Exemplaren pro Messe zu 125 Euro zzgl. Mwst. an. Für die Prospektauslage gelten die gleichen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen wie bei direkter Teilnahme.
Überweisungen tätigen Sie bitte unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der Reisebörsen und Touristik Marketing RTM GmbH. Die Kontoverbindung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
Bankgebühren durch Auslandsüberweisungen oder Scheckrückgaben gehen zu Lasten des Ausstellers.
Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht des jeweiligen Einkaufscenters und entsprechenden Festlegungen des Veranstalters. Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Messezeit den Stand zu belegen und mit Standpersonal zu besetzen. Es ist ausdrücklich untersagt, am letzten Messetag vor Messeschluss den Stand abzubauen bzw. vorzeitig zu verlassen. Der Aussteller stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass im Fall des Verstoßes eine Konventionalstrafe von 500 Euro zzgl. MwSt. zu zahlen ist. Musikdarbietungen und Publikumsaktionen müssen in der Standanmeldung angegeben und mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Der Veranstalter behält sich den Widerruf einer erteilten Genehmigung vor, wenn die Art der Aktion den Veranstaltungsablauf erheblich stört.
Jeder Direktverkauf muss unter Angabe der Produkte in der Standanmeldung beantragt werden. Er ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters sowie des örtlichen Gewerbeamtes gestattet. Der Verkauf von Produkten, die dem Charakter der Messe widersprechen, ist nicht erlaubt. Grundsätzlich sind Bewirtungsstände nicht zugelassen. In Ausnahmefällen und nur in kleineren Mengen ist der Verkauf von landestypischen Spezialitäten nach Absprache mit den Veranstaltern und mit einer entsprechenden Gebühr möglich. Der Aussteller hat die gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen und einzuhalten. Werbung jeglicher Art ist nur am und innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma und nur für die von ihr hergestellten und vertriebenen Produkte erlaubt. Der Veranstalter ist berechtigt, über Messestände und Exponate der Aussteller in Wort und Bild zu berichten und die Aufnahmen für die Veranstaltungswerbung zu verwenden. Der Veranstalter teilt die Standfläche unter Berücksichtigung der inhaltlichen und geographischen Gliederung der Messe sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Wir bitten die Aussteller um entsprechende Hinweise auf ihrer Anmeldung. Der Buchungszeitpunkt ist für die Platzzuteilung allein nicht entscheidend. Ein Gewohnheitsrecht aus dem Standort bei vorherigen Reisemessen ist nicht einklagbar. Ein Austausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte sind ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht zulässig. Der Veranstalter kann den Teilnehmern keinen Konkurrenzausschluss oder besondere Platzierungswünsche gewähren, ist jedoch bemüht, besondere Wünsche im Rahmen ihrer Realisierbarkeit zu berücksichtigen. Beim Aufbau eigener Stände benötigt der Veranstalter eine detaillierte Information über Größe, Gestaltung und Bedarf technischer Sicherstellung wie Strom oder dergleichen. Der Aussteller ist selbst verantwortlich für die Einholung notwendiger behördlicher Genehmigungen sowie die Einhaltung gewerbe-, polizei-, gesundheitsrechtlicher und sonstiger Bestimmungen.
5. Reisebörse Nürnberg 2010
Die 5. Reisebörse Nürnberg findet am Freitag, dem 8. Oktober 2010 und Samstag, dem 9. Oktober 2010, im Franken-Center Nürnberg statt. Sie ist am Freitag von 9.30 bis 20 Uhr und Samstag von 9.00 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 7. Oktober, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 7. Oktober, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Franken-Center Nürnberg, Informationsstand, Reisebörse Nürnberg/("Ihr Firmenname"), Glogauer Straße 30-38, 90473 Nürnberg erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 9. Oktober 2010, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
5. Reisebörse Regensburg 2010
Die 5. Reisebörse Regensburg findet am Freitag, dem 15. Oktober 2010 und Samstag, dem 16. Oktober 2010, im Donau-Einkaufszentrum Regensburg statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 9.30 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 14. Oktober, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 14. Oktober, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Donau-Einkaufszentrum, Informationsstand, Reisebörse Regensburg/("Ihr Firmenname"), Weichser Weg 5, 93059 Regensburg erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 16. Oktober 2010, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
2. Reisebörse Köln 2010
Die 2. Reisebörse Köln findet am Freitag, dem 22. Oktober 2010 und Samstag, dem 23. Oktober 2010, im Rhein-Center Köln-weiden statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10.00 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 21. Oktober, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 21. Oktober, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Rhein-Center Köln, Centermanagement, Reisebörse Köln/("Ihr Firmenname"), Aachener Straße 1253, 50858 Köln erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 23. Oktober 2010, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
1. Reisebörse Chemnitz 2010
Die 1. Reisebörse Chemnitz findet am Freitag, dem 5. November 2010 bis Sonntag, dem 7. November 2010, in der Sachsen-Allee statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 9.30 bis 20 Uhr und am Sonntag von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 4. November, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 4. November, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Sachsen-Allee, Center-Information, Reisebörse Chemnitz / ("Ihr Firmenname"), Thomas-Mann-Platz 1B, 09130 Chemnitz. Der Abbau der Stände darf erst am Sonntag, dem 7. November nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
6. Reisebörse Potsdam 2011
Die 6. Reisebörse Potsdam findet am Freitag, dem 14. Januar 2011 und Samstag, dem 15. Januar 2011, im Stern-Center Potsdam statt. Sie ist am Freitag von 10 bis 21 Uhr und am Samstag von 9 bis 21 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 13. Januar, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 13. Januar, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Stern-Center Potsdam, Center-Information, Reisebörse Potsdam/ ("Ihr Firmenname"), Nuthestraße, 14480 Potsdam. Der Abbau der Stände darf erst am Samstagg, dem 15. Januar nach Veranstaltungsende um 21 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
4. Reisebörse Mülheim 2011
Die 4. Reisebörse Mülheim findet am Freitag, dem 21. Januar und Samstag, dem 22. Januar 2011 im RheinRuhrZentrum statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10.00 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 20. Januar, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 20. Januar, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: RheinRuhrZentrum, Center-Information, Reisebörse Mülheim/ ("Ihr Firmenname"), Humboldtring 13, 45472 Mülheim an der Ruhr, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 22. Januar, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
2. Reisebörse Hamburg 2011
Die 2. Reisebörse Hamburg findet am Freitag, dem 28. Januar und Samstag, dem 29. Januar 2011 im Elbe-Einkaufszentrum statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10.00 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 27. Januar, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 27. Januarl, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Elbe-Einkaufszentrum, Center-Information, Reisebörse Hamburg/ ("Ihr Firmenname"), Julius-Brecht-Straße 6, 22609 Hamburg, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 29. Januar, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
3. Reisebörse Bad Oeynhausen 2011
Die 3. Reisebörse Bad Oeynhausen findet am Freitag, dem 4. Februar 2011 und Samstag, dem 5. Februar 2011, im Werre-Park Bad Oeynhausen statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Freitag, dem 8. Januar, ab 8 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 3. Februar, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Werre-Park Bad Oeynhausen, Informationsstand, Reisebörse Bad Oeynhausen/("Ihr Firmenname"), Mindener Straße 22, 32547 Bad Oeynhausen erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 5. Februar 2011, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
3. Reisebörse Jena 2011
Die 3. Reisebörse Jena findet am Freitag, dem 4. Februar und Samstag, dem 5. Februar 2011 in der Goethe Galerie statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 4. Februar, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 3. Februar ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Goethe Galerie, Centermanagement, Reisebörse Jena / ("Ihr Firmenname"), Goethestraße 3 b, 07743 Jena erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 5. Februar, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
1. Reisebörse Dessau 2011
Die 1. Reisebörse Dessau findet am Freitag, dem 11. Februar 2011 und Samstag, dem 12. Februar 2011, im Rathaus-Center Dessau statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 9:30 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 10. Februar, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 10. Februar, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Rathaus-Center Dessau, Informationsstand, Reisebörse Dessau/("Ihr Firmenname"), Kavalierstraße 49, 06844 Dessau erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 11. Februar 2011, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
7. Reisebörse Bremen 2011
Die 7. Reisebörse Bremen findet am Freitag, dem 18. Februar und Samstag, dem 19. Februar 2011 im Weserpark Bremen statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 17. Februar, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 17. Februar, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Weserpark Bremen,Informationsstand, Reisebörse Bremen, ("Ihr Firmenname"), Hans-Bredow-Straße 19, 28307 Bremen erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 19. Februar, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
8. Reisebörse Leipzig 2011
Die 8. Reisebörse Leipzig findet am Freitag, dem 4. März und Samstag, dem 5. März 2011 im Paunsdorf Center Leipzig statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 21 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 3. März, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 3. März, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Paunsdorf Center, Informationsstand, Reisebörse Leipzig/("Ihr Firmenname"), Paunsdorfer Allee 1, 04329 Leipzig erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 5. März, nach Veranstaltungsende um 21 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
4. Reisebörse Erfurt 2011
Die 4. Reisebörse Erfurt findet am Freitag, dem 18. März und Samstag, dem 19. März 2011 im Thüringen-Park statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10.00 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 17. März, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 17. März, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Thüringen-Park, Center-Information, Reisebörse Erfurt/ ("Ihr Firmenname"), Nordhäuser Straße 73 t, 99091 Erfurt, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 19. März, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
2. Reisebörse Leonberg 2011
Die 2. Reisebörse Leonberg findet am Freitag, dem 25. März und Samstag, dem 26. März 2011 im Leo-Center Leonberg statt. Sie ist am Freitag und am Samstag von 9.30 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 24. März, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 24. März, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Leo-Center, Centermanagement, Reisebörse Leonberg / („Ihr Firmenname") Leonberger Str. 98-108, 71229 Leonberg erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 25. März, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 24 Uhr erfolgt sein.
Der Aussteller haftet für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Die Haftung umfasst insbesondere auch Beschädigungen einzelner baulicher Bestandteile des Veranstaltungsgebäudes. Die Haftung des Veranstalters, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bleibt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Veranstalter haftet insoweit insbesondere nicht für Schäden, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Dem Aussteller wird empfohlen, für die Dauer der Reisemessen auf eigene Rechnung für einschlägigen Versicherungsschutz, wie etwa für eine Inanspruchnahme aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, zu sorgen.