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Reisebörsen

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Unsere Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluss

Die Teilnahme an der 31. Reisebörse Potsdam, 17. Reisebörse Erfurt, 5. Reisebörse Ansbach, 17. Reisebörse Chemnitz, 24. Reisebörse Regensburg, 25. Reisebörse Regensburg, 18. Reisebörse Chemnitz und 32. Reisebörse Potsdam ist in schriftlicher und rechtsverbindlicher Form beim Veranstalter zu beantragen. Mit Einsendung der unterzeichneten Anmeldung und der Überweisung einer Anzahlung von 300,- Euro zzgl. MwSt. pro Reisemesse erkennt der Aussteller die Teilnahmebedingungen, die gültigen Preise sowie die technischen Richtlinien des Veranstalters an. Erst mit der fristgemäßen Anzahlung und respektivem Zahlungseingang beim Veranstalter kommt das Vertragsangebot vom Aussteller zustande, falls der Veranstalter nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht. Ohne eine fristgemäße Anzahlung zeitgleich zur Anmeldung sowie eine fristgemäße Restzahlung kann der Veranstalter die Ausstellungsfläche an andere Interessenten vergeben.

Tritt der Aussteller nach Vertragsabschluss bis zum 30. November (31. Reisebörse Potsdam, 17. Reisebörse Erfurt, 5. Reisebörse Ansbach, 17. Reisebörse Chemnitz), 31. Dezember (24. Reisebörse Regensburg), 31. Juli (25. Reisebörse Regensburg, 18. Reisebörse Chemnitz) sowie bis zum 31. August (32. Reisebörse Potsdam) zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr von 300,-Euro zuzüglich MwSt. pro Rücktritt fällig.

Bei einem Rücktritt nach diesen Terminen hat der Aussteller auch die volle Miete pro Reisemesse zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Der Rücktritt muss jeweils schriftlich erklärt werden. Als Neuvermietung durch den Veranstalter gilt nicht, wenn aus optischen Gründen die vom zurückgetretenen Aussteller nicht genutzte Fläche einem anderen Aussteller zugeteilt wird, ohne dass der Veranstalter weitere Einnahmen aus einer Neuvermietung des der umgesetzten Firma vorher zugeteilten Platzes erzielt. Wenn eine Reisemesse aus wichtigem Grund zeitlich oder räumlich verlegt werden muss, so gilt die Anmeldung des Ausstellers auch für den neuen Termin, neuen Ort oder zu den neuen Bedingungen, falls der entsprechenden schriftlichen Mitteilung des Veranstalters durch den Aussteller nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wird. Kann der Veranstalter aufgrund eines Umstandes, den weder er noch der Aussteller zu vertreten haben, eine der Reisemessen nicht durchführen, so entfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Standmiete. Kann die begonnene Reisemesse aufgrund höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß weitergeführt werden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.

Für zusätzliche Bearbeitungsaufwendungen, wie Umbuchungen, stellen wir einen Betrag von 25,- Euro zzgl. MwSt. in Rechnung.

II. Gebühren, Standflächen und Rabatte 2023/2024

Die Mindestteilnahmegebühr beträgt 850,- Euro zzgl. MwSt. bei einer Standfläche von 4 m² zur individuellen Gestaltung. Für einen Komplettstand gleicher Größe inklusive 2 m Rückwand (OCTANORM-Standsystem), 1 Counter mit Sitzhocker sowie eine mit Tuch überdeckte Tischfläche und Standbeschriftung werden 1000,- Euro zzgl. MwSt. berechnet. Preise für größere Flächen stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung bzw. finden Sie im Internet unter www.reiseboersen.de. Eine zusätzliche Stromversorgung wird pauschal mit 50,- Euro zzgl. MwSt. pro Anschluss und inklusive Verbrauch berechnet. Eine zusätzliche Rückwandbeleuchtung für einen Komplettstand kostet 100,- Euro zzgl. MwSt.

Bei gleichzeitiger Buchung von zwei Reisemessen im Kalenderjahr wird ein Nachlass von 5 % auf die zweite Messe gewährt. Bei Buchung von drei oder mehr Reisemessen gewähren wir auf die dritte und jede weitere Messe einen Nachlass von 10 % auf die Standgebühren der jeweiligen Messe. Mengenrabatte werden nur bei Einhaltung aller Zahlungsziele gewährt und entfallen bei der ersten Mahnung.

Im Mietpreis sind inbegriffen: allgemeine Beleuchtung, Beheizung, allgemeine Bewachung der Veranstaltungsräumlichkeiten, Druck von allgemeinen Reisemesse-Informationen für Besucher, allgemeine Bewerbung der Veranstaltung, u. a. über Presse und Funk mit Annoncen und redaktioneller Information, Postwurfsendungen, Plakataufstellern, technische Unkosten zur Vorbereitung und Durchführung der Reisemesse, etc. Für eine zusätzliche Bewerbung und Darstellung Ihrer Firma oder Institution sowie Ihrer Produkte werden den Ausstellern verschiedene attraktive Möglichkeiten vor und während der Reisemessen mit der Tagespresse, Sonderdrucken, Rundfunksendungen und Fernsehberichterstattung geschaffen. Nähere Informationen erhalten Sie spätestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin.

Für die Restzahlung gelten folgende Termine: Restzahlung bis zum 30. November (31. Reisebörse Potsdam, 17. Reisebörse Erfurt, 5. Reisebörse Ansbach, 17. Reisebörse Chemnitz), 31. Dezember (24. Reisebörse Regensburg), 31. Juli (25. Reisebörse Regensburg, 18. Reisebörse Chemnitz) sowie bis zum 31. August (32. Reisebörse Potsdam).

Sollte eine direkte Teilnahme an unseren Reisebörsen nicht möglich sein, so bieten wir die Auslage von 250 Exemplaren pro Messe zu 250 Euro zzgl. MwSt. an. Für die Prospektauslage gelten die gleichen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen wie bei direkter Teilnahme.

Überweisungen tätigen Sie bitte unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der Reisebörsen und Touristik Marketing RTM GmbH. Die Kontoverbindung entnehmen Sie bitte der Rechnung.
Bankgebühren durch Auslandsüberweisungen oder Scheckrückgaben gehen zu Lasten des Ausstellers.

III. Technisch-organisatorische Teilnahmebedingungen

Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht des jeweiligen Einkaufscenters und entsprechenden Festlegungen des Veranstalters. Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Messezeit den Stand zu belegen und mit Standpersonal zu besetzen. Es ist ausdrücklich untersagt, am letzten Messetag vor Messeschluss den Stand abzubauen bzw. vorzeitig zu verlassen. Der Aussteller stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass im Fall des Verstoßes eine Konventionalstrafe von 500 Euro zzgl. MwSt. zu zahlen ist. Musikdarbietungen und Publikumsaktionen müssen in der Standanmeldung angegeben und mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Der Veranstalter behält sich den Widerruf einer erteilten Genehmigung vor, wenn die Art der Aktion den Veranstaltungsablauf erheblich stört.

Jeder Direktverkauf muss unter Angabe der Produkte in der Standanmeldung beantragt werden. Er ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters sowie des örtlichen Gewerbeamtes gestattet. Der Verkauf von Produkten, die dem Charakter der Messe widersprechen, ist nicht erlaubt. Grundsätzlich sind Bewirtungsstände nicht zugelassen. In Ausnahmefällen und nur in kleineren Mengen ist der Verkauf von landestypischen Spezialitäten nach Absprache mit den Veranstaltern und mit einer entsprechenden Gebühr möglich. Der Aussteller hat die gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen und einzuhalten. Werbung jeglicher Art ist nur am und innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma und nur für die von ihr hergestellten und vertriebenen Produkte erlaubt. Der Veranstalter ist berechtigt, über Messestände und Exponate der Aussteller in Wort und Bild zu berichten und die Aufnahmen für die Veranstaltungswerbung zu verwenden. Der Veranstalter teilt die Standfläche unter Berücksichtigung der inhaltlichen und geographischen Gliederung der Messe sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Wir bitten die Aussteller um entsprechende Hinweise auf ihrer Anmeldung. Der Buchungszeitpunkt ist für die Platzzuteilung allein nicht entscheidend. Ein Gewohnheitsrecht aus dem Standort bei vorherigen Reisemessen ist nicht einklagbar. Ein Austausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte sind ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht zulässig. Der Veranstalter kann den Teilnehmern keinen Konkurrenzausschluss oder besondere Platzierungswünsche gewähren, ist jedoch bemüht, besondere Wünsche im Rahmen ihrer Realisierbarkeit zu berücksichtigen. Beim Aufbau eigener Stände benötigt der Veranstalter eine detaillierte Information über Größe, Gestaltung und Bedarf technischer Sicherstellung wie Strom oder dergleichen. Der Aussteller ist selbst verantwortlich für die Einholung notwendiger behördlicher Genehmigungen sowie die Einhaltung gewerbe-, polizei-, gesundheitsrechtlicher und sonstiger Bestimmungen.


  1. 31. Reisebörse Potsdam 2024

    Die 31. Reisebörse Potsdam findet am Freitag, dem 2. Februar 2024 und Samstag, dem 3. Februar 2024, im Stern-Center Potsdam statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 1. Februar, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 1. Februar, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Stern-Center Potsdam, Center-Information, Reisebörse Potsdam/ ("Ihr Firmenname"), Stern-Center 1-10 / Nuthestraße, 14480 Potsdam, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 3. Februar, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 22 Uhr erfolgt sein.

  2. 17. Reisebörse Erfurt 2024

    Die 17. Reisebörse Erfurt findet am Freitag, dem 9. Februar und Samstag, dem 10. Februar 2024, im Thüringen-Park statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 8. Februar, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 8. Februar, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Thüringen-Park, Center-Information, Reisebörse Erfurt/ ("Ihr Firmenname"), Nordhäuser Straße 73 t, 99091 Erfurt, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 10. Februar, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 22 Uhr erfolgt sein.

  3. 5. Reisebörse Ansbach 2024

    Die 5. Reisebörse Ansbach findet am Freitag, dem 16. Februar und Samstag, dem 17. Februar 2024 im Brücken-Center statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 20.00 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 15. Februar, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 15. Februar, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Brücken-Center Ansbach, Center-Information, Reisebörse Ansbach / („Ihr Firmenname"), Residenzstraße 2-6, 91522 Ansbach, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 17. Februar, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 22 Uhr erfolgt sein.

  4. 17. Reisebörse Chemnitz 2024

    Die 17. Reisebörse Chemnitz findet am Freitag, dem 23. Februar und Samstag, dem 24. Februar 2024, in der Sachsen-Allee statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 22. Februar, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 22. Februar, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Sachsen-Allee, Center-Information, Reisebörse Chemnitz / ("Ihr Firmenname"), Thomas-Mann-Platz 1B, 09130 Chemnitz, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 24. Februar, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 22 Uhr erfolgt sein.

  5. 24. Reisebörse Regensburg 2024

    Die 24. Reisebörse Regensburg findet am Freitag, dem 8. und Samstag, dem 9. März 2024, im Donau-Einkaufszentrum Regensburg statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 7. März, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 7. März, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Donau-Einkaufszentrum, Informationsstand, Reisebörse Regensburg/("Ihr Firmenname"), Weichser Weg 5, 93059 Regensburg, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 9. März, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 22 Uhr erfolgt sein.

  6. 25. Reisebörse Regensburg 2024

    Die 25. Reisebörse Regensburg findet am Freitag, dem 18. Oktober 2024 und Samstag, dem 19. Oktober 2024, im Donau-Einkaufszentrum Regensburg statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 17. Oktober, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 17. Oktober, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Donau-Einkaufszentrum, Informationsstand, Reisebörse Regensburg/("Ihr Firmenname"), Weichser Weg 5, 93059 Regensburg, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 19. Oktober, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 22 Uhr erfolgt sein.

  7. 18. Reisebörse Chemnitz 2024

    Die 18. Reisebörse Chemnitz findet am Freitag, dem 25. Oktober 2024 und Samstag, dem 26. Oktober 2024, in der Sachsen-Allee statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 24. Oktober, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 24. Oktober, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Sachsen-Allee, Center-Information, Reisebörse Chemnitz / ("Ihr Firmenname"), Thomas-Mann-Platz 1B, 09130 Chemnitz, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 26. Oktober, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 22 Uhr erfolgt sein.

  8. 32. Reisebörse Potsdam 2024

    Die 32. Reisebörse Potsdam findet am Freitag, dem 8. November 2024 und Samstag, dem 9. November 2024, im Stern-Center Potsdam statt. Sie ist am Freitag und Samstag von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Stand ab Donnerstag, dem 7. November, ab 20 Uhr auszugestalten. Die Prospekt- und Materialanlieferung kann erst ab Donnerstag, dem 7. November, ab 8 Uhr, unter der Anschrift: Stern-Center Potsdam, Center-Information, Reisebörse Potsdam/ ("Ihr Firmenname"), Stern-Center 1-10 / Stern-Center 1-10 / Nuthestraße, 14480 Potsdam, erfolgen. Der Abbau der Stände darf erst am Samstag, dem 9. November, nach Veranstaltungsende um 20 Uhr begonnen werden und muss bis 22 Uhr erfolgt sein.


IV. Haftung und Versicherung

Der Aussteller haftet für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Die Haftung umfasst insbesondere auch Beschädigungen einzelner baulicher Bestandteile des Veranstaltungsgebäudes. Die Haftung des Veranstalters, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bleibt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Veranstalter haftet insoweit insbesondere nicht für Schäden, die von Dritten oder durch höhere Gewalt, wie z.B. Terrorismusanschläge, verursacht werden. Dem Aussteller wird empfohlen, für die Dauer der Reisemessen auf eigene Rechnung für einschlägigen Versicherungsschutz, wie etwa für eine Inanspruchnahme aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, zu sorgen.